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Die danax GmbH informiert über das neue Bauvertragsrecht

Änderungen im Bauvertragsrecht stärken die Rechte des Bauherrn

Für private Bauherren ändert sich zum 01.01.2018 das Bauvertragsrecht, bei dem die Rechte der Bauherren gegenüber den Bauunternehmen deutlich gestärkt werden. Das Bauvertragsrecht ist mit dieser Gesetzesänderung erstmalig im BGB klar geregelt. Ab dem kommenden Jahr hat der Bauherr bei Vertragsunterzeichnung einen Anspruch auf eine verständliche Baubeschreibung, individuelle Baupläne mit Flächen- und Größenberechnungen sowie ein konkretes Fertigstellungsdatum seines Hauses. Bauherren, die ihr Vorhaben noch in diesem Jahr anfangen wollen, sollten darauf bestehen, dass die neue Rechtsprechung auch bei Ihnen bereits Anwendung findet.  „Bei der danax GmbH ist dies schon längst gängige Praxis.“, darauf weist die Geschäftsleitung hin. „In sämtlichen Bauverträgen sind die neuen Regelungen seit langem aufgenommen, zum Schutz unserer Bauherren“. Lässt sich eine Baufirma nicht darauf ein, raten die danax-Experten zu warten oder sich eine andere Firma zu suchen.

Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren darüber hinaus ein Widerrufsrecht ein. Künftig können sie entsprechende Bauverträge 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Vor Vertragsabschluss muss der Unternehmer seine Kunden ausdrücklich über sein Widerrufsrecht belehren. Sofern die Widerrufsklausel in den Bauverträgen fehlt, ist ein Widerruf sogar bis zu zwölf Monate nach Vertragsschluss möglich. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für den Bauherrn“, meint ein Experte der danax GmbH. „Der private Bauherr wird nun viel besser vor zweifelhaften Sonderangeboten und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.“ Sämtliche Baufirmen müssen ihren Baukunden zukünftig rechtzeitig vor der Vertragsunterschrift eine dezidierte Baubeschreibung zur Verfügung stellen, damit genügend Zeit bleibt, das Angebot prüfen und vergleichen zu können. Darin müssen sich Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Grundrisse sowie Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke wiederfinden.

Ab Januar 2018 muss die Baufirma verbindlich zusagen, wann der Bau fertig ist bzw. die Dauer der Bauausführung bis zur Fertigstellung nennen. Dieser Termin darf im ungünstigsten Fall nur geringfügig überschritten werden, wenn beispielsweise öffentliche Stellen Schlechtwettertage festgestellt haben. Die konkrete Angabe des Fertigstellungstermins ist für Bauherren enorm wichtig, um die Finanzierung (Bauzeitzinsen) und die rechtzeitige Wohnungskündigung bzw. den Umzug planen zu können. Baufirmen müssen laut neuem 2018er Bauvertragsrecht künftig Nachweise über die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben, was ebenfalls bei der danax GmbH schon immer so praktiziert wurde. Zu solchen Nachweisen zählen Genehmigungsplanungen oder Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV).

Fazit der Geschäftsleitung der danax GmbH: Das neue Bauvertragsrecht stärkt den Bauherrn und schafft weitere Planungssicherheit. Kunden, die in der Vergangenheit mit der danax GmbH gebaut haben, haben die Vorteile des neuen Bauvertragsrechts bereits vollumfänglich genossen.

Den kompletten Gesetzestext zum neuen Bauvertragsrecht können Sie hier nachlesen